Allgemeine Geschäftsbedingungen


Liberty-Bound Luftakrobatik

ZVR. Zahl.: 1469956920

Adresse: Wienerstraße 14, 3494 Gedersdorf

E-Mail: libertybound@luftakrobatik.at

Telefon: +43 681 207 27 482

Website: luftakrobatik.at

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden

„AGB“) gelten für alle Verträge der Liberty-Bound

Luftakrobatik, Wienerstraße 14, 3494 Gedersdorf (im

Folgenden „Verein“) über die Nutzung der Vereinsräumlichkeiten

Liberty-Bound Luftakrobatik insbesondere für

Kurse und Workshops an allen Orten an denen diese von

Liberty-Bound Luftakrobatik durchgeführt werden. Mit der

Buchung einer solchen Kurseinheit akzeptiert die Kundschaft

die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

1.2. Der Verein wird diese AGB im Eingangsbereich der Vereinsräumlichkeiten

aufbewahren, und sie, für den Fall der

online Vertragsabschlüsse, auch auf der Website zur Verfügung

stellen.

1.3. Teilnehmende sind jene Personen, die aufgrund eines mit

dem Verein abgeschlossenen Vertrages zur Betretung und

Benutzung der Vereinsräumlichkeiten berechtigt sind.

1.4. Der Kundschaft stehen grundsätzlich alle Leistungen des

Vereins offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme

von Leistungen besteht jedoch nicht. Für alle Stunden und

Workshops gelten begrenzte Teilnehmerzahlen. Sofern für

bestimmte Leistungen besondere persönliche Bedingungen

vorausgesetzt sind, müssen diese von den Teilnehmenden

erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden,

so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung

durch den Verein.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag zwischen dem Verein und der Teilnehmer

kommt durch Buchung des Kurses / Workshops oder Trainings

oder durch Abschluss des Vereinsangebotes über die

Website des Vereins („Online-Verträge“) zustande. Für Online-

Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen

nach Punkt 9. dieser AGB.

2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Teilnehmer auf Wunsch

Vertragskopien auszufolgen.

2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur

mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen

werden.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem

Vereinsvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen

bzw. -paketen (z.B. Vereinsausflüge, Wettkämpfe,

Personal-Coaching, etc.).

3.2. Eine Übertragung der Anmeldung zu einem Kurs an Dritte

ist möglich. Die Weitergabe des Liberty-Passes an Dritte

ist jedoch ausgeschlossen.

4. Nutzung der Vereinsräumlichkeiten

4.1. Zutrittsgewährung

4.1.1. Jeder Teilnehmer ist zur Betretung und Nutzung der Vereinsräumlichkeiten

und deren Einrichtungen während der Trainingszeiten

und nach Maßgabe des Kursvertrages berechtigt.

4.1.2. Der Zutritt zum Vereinsgebäude ist ausschließlich mit

Anmeldung zu einem Kurs oder Training möglich. Begleitpersonen

und Betreuer sind der Zutritt zur Trainingshalle bis auf

Widerruf gestattet.

4.1.3. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

4.1.4. Alkoholisierten Teilnehmer sowie Begleitpersonen, die

unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungs-

oder Dopingmitteln stehen, kann der Zutritt für die

Dauer der Beeinträchtigung oder länger verweigert werden.

4.1.5. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen

Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie

nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten

ist untersagt und kann zu einem Ausschluss führen.

4.1.6. Teilnehmende nehmen zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs-

und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten

Öffnungszeit in der Halle anwesend sind, sondern

höchstens 15 Minuten vor und nach einer Kurseinheit.

4.1.7. Fahrräder, Roller und E-Scooter müssen vor dem Gebäude

geparkt werden.

4.2. Hygienevorschriften

4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung

der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit

Sportkleidung gestattet.

4.2.2. Für das Training ist eng anliegende, flexible Kleidung

zu tragen, die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit gewährleistet

und frei von Knöpfen, Rei.verschlüssen oder ähnlichen

Elementen ist, um Verletzungen sowie Schäden an den

Silks (Vertikaltücher) zu vermeiden. Schmuck, Schuhe oder

Sportschuhe sind während des Trainings, insbesondere bei

der Nutzung von Silks, Trampolinen oder Airtracks, nicht

gestattet. Kleidung mit Strasssteinen, aufgenähten Verzierungen

oder anderen potenziell schädlichen Materialien ist

untersagt. Beim Training mit Aerial Silks/Vertikaltuch müssen

Bauch, Achseln und Kniekehlen vollständig bedeckt sein.

Für das Trampolin-Training ist das Springen barfuß nicht

gestattet. Zudem wird empfohlen, eine bruchsichere Trinkflasche

(kein Glas) mitzubringen, um während des Trainings

ausreichend hydriert zu bleiben.

4.2.3. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten

Speisen ist nur im Eingangsbereich gestattet.

4.2.4. Sämtliche Bereiche der Vereinsräumlichkeiten sind

sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen

Behältern zu entsorgen.

4.3. Sicherheitsvorschriften

4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck

entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied

ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines

Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften

zu informieren und diese bei Verwendung

der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten,

insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist

eine Einweisung vom Verein oder dessen Trainer oder Vereinsfunktionäre

einzuholen.

4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche

sind pfleglich und schonend zu behandeln.

4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür

vorgesehenen Ablagebereiche zu verstauen und dürfen nicht

in der Halle zurückgelassen werden.

4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

4.4.1. Jede Person hat unnötigen Lärm, Belästigungen und

jede Gefährdung von anderer Personen zu unterlassen.

4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer

Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung

zulässig.

4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes

Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen

zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

4.4.4. Teilnehmer haben sich in den Räumlichkeiten des Vereins

stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des

Ablaufs der Stunden/Workshops kommt. Die Einrichtung

muss pfleglich behandelt werden und es darf zu keiner Beeinträchtigung

der anderen Teilnehmer kommen. Der Kunde

hat sich im Interesse aller Teilnehmer an Weisungen der Mitarbeiter

zu halten. Bei groben Verstößen des Kunden oder

Begleitpersonen gegen diese allgemeinen Bedingungen und

diesen entsprechenden Weisungen der Mitarbeiter, wie z.B.

Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen,

Diebstahl, mangelnder Hygiene etc. kann der Zutritt

zu der Trainingshalle schon beim ersten Verstoß verwehrt

werden, ohne dass dies zu einer Rückerstattungspflicht führen

würde.

4.5. Sonstiges

4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten

Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen,

Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen

und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder

hintanzuhalten, können der Verein und seine Trainer

Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge

zu leisten. Personen, die diesen Verhaltensanweisungen

nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer der

Vereinsräumlichkeiten verwiesen werden.

4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger

Gewerbeausübung in der Halle, wie etwa entgeltlicher

Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten

bedarf voriger individueller Vereinbarung mit der

Vereinsobfrau.

4.5.3. Der Verein ist nicht verpflichtet, die psychische und

physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte

Art, der Umfang und die Intensität des Trainings

liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds

oder obliegt den Erziehungsberechtigten. Es wird dringend

empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen

Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden

die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls

einen Arzt aufzusuchen.

4.5.4. Der Verein kann fallweise, unverbindlich und ohne

hiezu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung

durchführen. Allfällige Empfehlungen des

Vereins und seiner Trainer spiegeln die subjektive Einschätzung

des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden

Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Teilnehmer

und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein

Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische

Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs

besteht kein Rechtsanspruch.

4.5.5. Generell gilt auf Turnende Rücksicht zu nehmen. Pro Ge

rät, Matte und Trampolin turnt nur eine Person, außer es wird

vom Kursleiter etwas anderes angewiesen. Wir bitten auch

auf turnende Personen Rücksicht zunehmen, dies gilt vor allem

beim Überqueren vereinsfremder Turnflächen und bitten

kurz zuzuwarten, wenn Gefahren damit abzuwenden sind.

5. Öffnungszeiten

5.1. Die Öffnungszeiten können je nach Kursangebot und

Saison variieren.

6. Entgelt

6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag,

Spende oder Kursgebühr) ist im Voraus entweder per Überweisung

auf das angegebene Vereinskonto oder bar vor

Kursbeginn zu entrichten. Eine Zahlung gilt als rechtzeitig,

wenn sie spätestens am Fälligkeitstag veranlasst wurde.

6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verein berechtigt,

Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen.

Bei Online-Kursbuchungen kann die Zahlung entweder

direkt online oder alternativ bar vor Kursbeginn erfolgen.

Bereits bezahlte Kurzbeiträge können nicht rückerstattet

werden. Eine nur teilweise Teilnahme einer Veranstaltung

berechtigt nicht zur Zahlungsminderung. Es sei denn, diese

ist schon bei der Anmeldung vereinbart (z.B. wenn man bei

einem nicht ausgebuchten Kurs einsteigt).

7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

7.1. Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen (Kursdauer,

Jahresmitgliedschaft, Semesterkurs, Einzelstunden

etc.).

7.2. Der Verein kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung –

auch vor Ablauf der Kursdauer und ohne an Kündigungsfristen

und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:

7.2.1. Teilnehmer mit der Bezahlung der Kursgebühr in Verzug

ist und der ausständige Beitrag trotz einer Nachfristsetzung

nicht vollständig entrichtet wird;

7.2.2. das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser

Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung

des Vereinsräumlichkeiten (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;

7.2.3. das Mitglied im Verein eine gerichtlich strafbare Handlung,

die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.

7.3. Der Verein behält sich das Recht vor, aus wichtigem

Grund (z.B. nicht hinreichende Teilnehmerzahl) Veranstaltungen

örtlich und/oder auf ein anderes Datum zu verlegen

oder abzusagen. Im Falle einer Stornierung wird der Verein

einen Ersatztermin anbieten oder die Kursgebühr rückerstatten.

Der Einsatz eines/r anderen Trainers/in berechtigt nicht

zur Zahlungsminderung und/oder Stornierung.

8. Betriebsunterbrechungen

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur der Vereinsräumlichkeiten

sind gänzliche Betriebsunterbrechungen möglich.

Diese Betriebsunterbrechungen sind bekanntzumachen.

9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit

Verbraucher

9.1. Der Vertrag kann auch über die Website des Vereins

abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche

„kostenpflichtig bestellen“ oder ähnliches – wird ein verbindliches

Angebot zum Abschluss des gewählten Vertrages abgeben.

Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per

E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit

dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt

nicht als Annahme des Angebots.

10. Sonderbestimmungen für Minderjährige

10.1. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) können

nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

abgeschlossen werden.

10.2. Der Verein übernimmt keine Aufsicht über Minderjährige,

dies gilt auch vor Beginn und nach Ende der Trainingseinheit

sowie außerhalb des Vereinsgeländes.

11. Stornobedingungen

Eine kostenlose Stornierung/Abmeldung ist bis einen Tag (24

h) vor Kursbeginn möglich andernfalls wird das Trainingsentgelt

in Rechnung gestellt.

12. Haftungsausschluss

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es in den Räumlichkeiten

keine verschließbaren Spinde gibt. Mitgebrachte

Gegenstände sind im Umkleidebereich unbeaufsichtigt. Soweit

nicht eine Beteiligung von Mitarbeiter von Liberty-Bound

Luftakrobatik nachgewiesen wird, wird eine Haftung im Falle

des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen

oder Geld ausgeschlossen.

Die Inanspruchnahme von Leistungen von Liberty-Bound Luftakrobatik

erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Liberty-

Bound Luftakrobatik haftet nicht für Unfälle bzw. daraus

resultierende körperliche Schäden von Kunden. Auch für die

Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet der Verein

nicht. Es wird diesbezüglich auf Punkt 11 verwiesen.

13. Gesundheitszustand der Kunden/innen

Jeder Kunde erklärt mit der Anmeldung zu einem Kurs

oder Workshop verbindlich, dass er physisch gesund

und psychisch stabil und den einschlägigen körperlichen

und geistigen Anforderungen gewachsen ist und nur in

einem solchen Zustand teilnehmen wird. Die Teilnahme

unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten

ist nicht gestattet. Der/die Kunde/in versichert mit seiner/

ihrer Teilnahme, an keiner ansteckenden Krankheit

zu leiden und dass den auszuführenden Übungen keine

medizinischen Gründe entgegenstehen. Im Zweifelsfall

ist ein/e Arzt/Ärztin zu konsultieren. Chronische Erkrankungen

und andere körperliche oder psychische Leiden,

welche andere Teilnehmer/innen beeinflussen oder diese

gefährden könnten, sind den Kursleitern/innen jeweils

vor Stundenbeginn mitzuteilen. Im Fall einer Schwangerschaft

ist vor Teilnahme durch die Kundin eine ärztliche

Freigabe einzuholen.

14. Teilnahme an Open Trainings

Open Trainings sind Zeiten, in denen die Räumlichkeiten zum

eigenen Training genutzt werden können. Es handelt sich

um Einheiten ohne Vereinstrainer. Die Aufsicht hat ein Mitglied,

der/die vom Verein hinsichtlich der Sicherheitsregeln

instruiert wurde. Die Teilnahme an Open Trainings ist nur ab

18 Jahren oder mit der permanenten Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten

gestattet. Die Aufsichtspflicht bleibt

beim Erziehungsberechtigten.

15. Datenschutzbestimmungen

Daten des/der Kunden/in werden zum Zweck der Vertragserfüllung

eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und

nicht an Dritte weitergegeben. Der/Die Kunde/in ist damit

einverstanden, dass seine/ihre Daten im IT-System von

Liberty-Bound Luftakrobatik für die Dauer von maximal

10 Jahren nach dem letzten Besuch im Verein gespeichert

werden. Alle Angaben werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen

Bestimmungen vertraulich behandelt.

16. Änderung der AGB

16.1. Der Verein behält sich das Recht vor, Änderungen dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.

16.2. Der Verein wird die Teilnehmer rechtzeitig vor Wirksamwerden

der Änderungen davon informieren. Die Verständigung

kann auch per E-Mail erfolgen.

16.3. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied

den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der

Verständigung erkennbar widerspricht. Der Verein wird die

Teilnehmer gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen

mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Vereinsvertrages

wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche

Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Verein jede

Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung,

Aufsichtspflicht, etc.) unverzüglich bekannt zu

geben.

17.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB

unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.

17.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen

und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache

ist Deutsch.

17.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz

oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich

beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern

ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen

Sprengel der Sitz des Vereins liegt.

Vielen Dank, dass Sie Teil von

Liberty-Bound Luftakrobatik sind!